Harald A. Jahn
1. August 2025 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Mitteilung über die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens ist kein Bescheid
Es ist somit nicht davon auszugehen, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Erlassung eines Bescheides gegenüber dem Beschwerdeführer beabsichtigt hat, zumal auch in § 7 Abs. 2a letzter Satz AsylG 2005 explizit festgehalten wird, dass dem Asylberechtigten die Einleitung des Verfahrens zur Aberkennung des Status des Asylberechtigten formlos mitzuteilen ist.