VfGH/Achim Bieniek
9. Juli 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 13. Juni 2024, E 746/2024 hat der VfGH die Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen abgewiesen, dessen Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, gegen den eine Rückkehrentscheidung erlassen, dessen Abschiebung für zulässig erkannt und dem eine 14-tägige Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt worden war. Das BVwG hat aus Sicht des VfGH vor dem Hintergrund der Länderinformationen und der konkreten individuellen Umstände des Beschwerdeführers vertretbar begründet, dass dem Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Afghanistan (insbesondere) keine reale Gefahr einer Verletzung in seinen Rechten gemäß Art. 2 und 3 EMRK droht.