18. Januar 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
EuGH: Asylrelevanz geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
In seinem Urteil vom 16.1.2024, C-621/21, Rs. WS beleuchtete der EuGH aus Anlass eines bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen erstmals Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt und der Drohung mit einem „Ehrenverbrechen“, unter dem Aspekt von Asyl und subsidiärem Schutz. Darin traf er einerseits grundlegende Aussagen zur nach Art. 9 Abs. 3 StatusRL erforderlichen Verknüpfung im Kontext privater Verfolgung, andererseits aber auch eine Vielzahl von speziell auf Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt bezogenen Aussagen, wie etwa zur Maßgeblichkeit des Übereinkommens von Istanbul für die Auslegung der StatusRL oder zu den Begriffen der „bestimmten sozialen Gruppe“ und des „ernsthaften Schadens“.