Harald A. Jahn
29. Juni 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Asylzuerkennung an ein schwer traumatisiertes Opfer von FGM (Typ III)
Wie sich aus den getroffenen Feststellungen ergibt, wurde die Beschwerdeführerin in Somalia einer besonders grausamen Art und Weise der Genitalverstümmelung unterworfen, die ihr weiterhin erhebliche Schmerzen bereitet und von der sie bis dato schwer traumatisiert ist, sodass ihr die Rückkehr nach Somalia – wo sie zudem diesbezüglich auf keine gesellschaftliche oder staatliche Hilfe, Unterstützung oder Rücksicht hoffen kann – nicht zumutbar ist.