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absichtliche schwere Körperverletzung


27. Juli 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung

BVwG: Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung im konkreten Fall kein Asylausschlussgrund

Das BVwG gelangt daher zur Ansicht, dass die von der minderjährigen Beschwerdeführerin begangenen Verbrechen – jedes für sich genommen, da eine kumulierende Betrachtung ausscheidet – nicht den nach der höchstgerichtlichen Judikatur geforderten außerordentlichen Schweregrad aufweisen; die hohe Schwelle eines „besonders schweren Verbrechens“ iSd [Anm: vormaligen] § 6 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 ist fallgegenständlich (gerade) nicht erreicht.

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