Harald A. Jahn
12. April 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Die Beschwerdeführerin verfügt als Mutter eines unehelichen Kindes über einen nicht veränderbaren Hintergrund. Zudem stellt die soziale Gruppe der alleinstehenden Frauen mit einem unehelichen Kind nach den Ausführungen der EUAA Country Guidance Somalia eine deutlich abgegrenzte Identität dar, die gesellschaftlichen Stigmatisierungen ausgesetzt ist.