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30. Oktober 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
In seiner Entscheidung vom 09.09.2026 legte der litauische Verwaltungsgerichtshof (Supreme Administrative Court of Lithuania (SACL) wichtige Kriterien für die Abgrenzung zwischen einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit und einer Inhaftierung (im Grenzverfahren) fest. Das Gericht stellte fest, dass die gegenüber der Betroffenen angewandte Regelung unter den Umständen des Falles in der Praxis einer Inhaftierung gleichkam, für die es keine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage gab.