Harald A. Jahn
27. Juli 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Das BVwG gelangt daher zur Ansicht, dass die von der minderjährigen Beschwerdeführerin begangenen Verbrechen – jedes für sich genommen, da eine kumulierende Betrachtung ausscheidet – nicht den nach der höchstgerichtlichen Judikatur geforderten außerordentlichen Schweregrad aufweisen; die hohe Schwelle eines „besonders schweren Verbrechens“ iSd [Anm: vormaligen] § 6 Abs. 1 Z 4 AsylG 2005 ist fallgegenständlich (gerade) nicht erreicht.
Harald A. Jahn
28. April 2025 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Das Verbrechen der fortgesetzten Gewaltausübung wird in der Rechtsprechung des VwGH nicht explizit aufgezählt, jedoch ist unzweifelhaft davon auszugehen, dass der Tatbestand des § 107b StGB zu jenen Delikten gehört, die die Rechtsordnung am stärksten beeinträchtigen.