Recht und Wissenschaft in Österreich

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Familiennachzug


26. September 2025 von Mag.a Sophie Beichl in Beiträge

Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs – Ein Blick auf praktische Problemstellungen

Während Dr.in Ulrike Brandl und DDr. Philip Czech in ihrem zweiteiligen Beitrag die Aussetzung des Familiennachzugs jüngst vor allem im Lichte von Art. 8 EMRK und der Kinderrechte untersucht haben, nimmt dieser Beitrag eine ergänzende Perspektive ein. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Ausgestaltung der Verfahren nach § 35 AsylG 2005 im Kontext der vorübergehenden Aussetzung. Dabei werden insbesondere die mit § 36a AsylG 2005 eingeführten Neuerungen, ihre verfassungs- und verfahrensrechtlichen Implikationen sowie ausgewählte offene Fragen der praktischen Anwendung beleuchtet.

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10. September 2025 von Dr.in Ulrike Brandl DDr. Philip Czech in Beiträge

Kinder als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit? – Zur vorübergehenden Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs (Teil I)

Schenkt man den Äußerungen des Innenministers Glauben, so sind das Bildungswesen, die sozialen Systeme und die Sicherheit in Österreich nur zu retten, wenn der Familiennachzug zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ein rasches Ende findet (vgl Pressestatement Karner und Plakolm). Schon im März wurde daher die vorübergehende Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs angekündigt, am 3.7.2025 tatsächlich in Kraft gesetzt. Warum diese Maßnahme weder einer unions- noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, legt der folgende Beitrag dar.

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10. September 2025 von Dr.in Ulrike Brandl DDr. Philip Czech in Beiträge

Kinder als Bedrohung der öffentlichen Sicherheit? – Zur vorübergehenden Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs (Teil II)

Schenkt man den Äußerungen des Innenministers Glauben, so sind das Bildungswesen, die sozialen Systeme und die Sicherheit in Österreich nur zu retten, wenn der Familiennachzug zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ein rasches Ende findet (vgl Pressestatement Karner und Plakolm). Schon im März wurde daher die vorübergehende Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs angekündigt, am 3.7.2025 tatsächlich in Kraft gesetzt. Warum diese Maßnahme weder einer unions- noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, legt der folgende Beitrag dar.

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