VfGH/Achim Bieniek
16. Januar 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 16. Dezember 2025, E 1211/2025 ua, hat der VfGH mit § 35 Abs. 4 Z 1 AsylG 2005 jene Bestimmung näher ausgelegt, nach deren Wortlaut bereits die bloße Anhängigkeit eines Aberkennungsverfahrens gegenüber einer in Österreich schutzberechtigten Bezugsperson einem Familiennachzug jedenfalls entgegensteht. Nach Ansicht des VfGH gebietet Art. 8 EMRK, dass das BVwG im Einreiseverfahren die Gründe für die Einleitung des Aberkennungsverfahrens sowie dessen voraussichtliche Dauer in den Blick nimmt.
VfGH/Achim Bieniek
16. Januar 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 16. Dezember 2025, E 1957/2025 ua, hat der VfGH klargestellt, dass ein vor Ablauf der dreijährigen Wartefrist gemäß § 35 Abs. 2 AsylG 2005 gestellter Antrag auf Familienzusammenführung zu einer subsidiär schutzberechtigten Bezugsperson nicht allein unter Verweis auf die nicht eingehaltene Wartefrist abgewiesen werden darf, sondern in verfassungskonformer Interpretation des § 35 Abs. 2 AsylG 2005 eine Interessenabwägung gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK durchgeführt werden muss. Das Erkenntnis bestätigt damit die bereits im Ablehnungsbeschluss zu E 933/2022 (s dazu hier) erkennbare Rechtsansicht des VfGH.
26. September 2025 von Mag.a Sophie Beichl in Beiträge
Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs – Ein Blick auf praktische Problemstellungen
Während Dr.in Ulrike Brandl und DDr. Philip Czech in ihrem zweiteiligen Beitrag die Aussetzung des Familiennachzugs jüngst vor allem im Lichte von Art. 8 EMRK und der Kinderrechte untersucht haben, nimmt dieser Beitrag eine ergänzende Perspektive ein. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Ausgestaltung der Verfahren nach § 35 AsylG 2005 im Kontext der vorübergehenden Aussetzung. Dabei werden insbesondere die mit § 36a AsylG 2005 eingeführten Neuerungen, ihre verfassungs- und verfahrensrechtlichen Implikationen sowie ausgewählte offene Fragen der praktischen Anwendung beleuchtet.
UNHCR/Socrates Baltagiannis
10. September 2025 von Dr.in Ulrike Brandl DDr. Philip Czech in Beiträge
Schenkt man den Äußerungen des Innenministers Glauben, so sind das Bildungswesen, die sozialen Systeme und die Sicherheit in Österreich nur zu retten, wenn der Familiennachzug zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ein rasches Ende findet (vgl Pressestatement Karner und Plakolm). Schon im März wurde daher die vorübergehende Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs angekündigt, am 3.7.2025 tatsächlich in Kraft gesetzt. Warum diese Maßnahme weder einer unions- noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, legt der folgende Beitrag dar.
UNHCR/Socrates Baltagiannis
10. September 2025 von Dr.in Ulrike Brandl DDr. Philip Czech in Beiträge
Schenkt man den Äußerungen des Innenministers Glauben, so sind das Bildungswesen, die sozialen Systeme und die Sicherheit in Österreich nur zu retten, wenn der Familiennachzug zu Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten ein rasches Ende findet (vgl Pressestatement Karner und Plakolm). Schon im März wurde daher die vorübergehende Aussetzung des asylrechtlichen Familiennachzugs angekündigt, am 3.7.2025 tatsächlich in Kraft gesetzt. Warum diese Maßnahme weder einer unions- noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, legt der folgende Beitrag dar.