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1. Juli 2025 von Prof. Dr. Constantin Hruschka in Beiträge
Umsetzung verboten? Vom Normwiederholungsverbot zum Normwiederholungsgebot
Die GEAS-Reform enthält in einer kleingedruckten Ausgabe über 500 Seiten Text. 10 der 11 neuen Rechtsakte sind dabei als Verordnungen eigentlich nicht umsetzungsbedürftig, da sie gemäß Art. 288 UAbs. 2 AEUV unmittelbare Wirkung haben. Nach dem Nationalen Implementierungsplan (NIP) vom Dezember 2024 sollen deswegen bisher auf den teilweise gleichlautenden Richtlinien beruhende Normen, etwa die Normen zur Schutzgewährung (§§ 3 – 4 AsylG) aus den deutschen Gesetzen und insbesondere dem Asylgesetz gestrichen werden. Zur Begründung führt der NIP an, diese Vorgehensweise ergebe sich (zwingend) aus dem unionsrechtlichen Verbot, „Vorschriften aus Verordnungen im nationalen Recht zu wiederholen (Wiederholungsverbot)“ (NIP S. 5).
Steurer/Kienast
6. Januar 2025 von Dr.in Julia Kienast, LL.M. Mag.a Lisa Steurer, LLB.oec. in Beiträge
Die GEAS-Reform bringt zahlreiche Neuerungen. In diesem Blogpost widmen wir uns den besonderen Verfahrensarten der Asyl-Verfahrensverordnung ((EU) 2024/1348 – VerfahrensVO)*, spezifisch dem beschleunigten Verfahren (Teil I) und dem Grenzverfahren sowie dem damit einhergehenden reduzierten Rechtsschutz (Teil II), im Hinblick auf ihre Umsetzung in Österreich.
Steurer/Kienast
6. Januar 2025 von Dr.in Julia Kienast, LL.M. Mag.a Lisa Steurer, LLB.oec. in Beiträge
Die GEAS-Reform bringt zahlreiche Neuerungen. In diesem Blogpost widmen wir uns den besonderen Verfahrensarten der Asyl-Verfahrensverordnung ((EU) 2024/1348 – VerfahrensVO)*, spezifisch dem beschleunigten Verfahren (Teil I) und dem Grenzverfahren sowie dem damit einhergehenden reduzierten Rechtsschutz (Teil II), im Hinblick auf ihre Umsetzung in Österreich.