4. Juli 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 29. März 2023, Ra 2022/01/0297, stellte der VwGH klar, dass schriftliche Anträge auf internationalen Schutz – abgesehen von der Ausnahme des § 17 Abs. 3 AsylG 2005 für in Österreich nachgeborene Kinder – explizit nicht zugelassen sind, sondern gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 AsylG 2005 als gegenstandslos abzulegen sind. Daher können sie prinzipiell keine Rechtswirkungen erzeugen und sind nicht weiter zu behandeln.