UNHCR/Edris Lutfi
1. Mai 2023 von Sebastian Braumüller in Beiträge
Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich insbesondere die Situation für Frauen in Afghanistan stetig verschlechtert. So wurden seit Juli 2021 sowohl der Zugang zu Bildung und Arbeit als auch die Möglichkeit freier Bewegung und freier Meinungsäußerung stark beschränkt. Alltägliche Gewalt gegen Frauen, Morde und Vergewaltigungen bleiben ohne Konsequenzen.
Diese Missachtung von grundlegenden Menschenrechten wirft die Frage auf, ob Frauen in Afghanistan einer asylrelevanten Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. im Sinne des Art. 9, insbesondere des Art. 9 Abs. 1 lit. b Richtlinie 2011/95/EU, weiterführend auch als StatusRL bezeichnet, ausgesetzt sind.