VfGH/Achim Bieniek
6. November 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Nach den Erkenntnissen zu E 2125/2024 und E 2483/2024 vom 3. Oktober 2024 stellt es eine willkürliche Handhabung des Verfahrensrechts dar, wenn eine beschwerdeführende Partei ohne ihre amtswegig beigegebene Rechtsvertretung der BBU GmbH zur mündlichen Verhandlung erscheint und das Gericht die Partei nicht ausdrücklich dazu befragt, ob die mündliche Verhandlung ohne Anwesenheit seiner Rechtsvertretung durchgeführt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die BBU GmbH das Gericht zuvor schriftlich darüber informiert hat, dass die beschwerdeführende Partei keinen Einwand gegen die Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit seiner Rechtsvertretung hat.
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28. Dezember 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2023, G 328-335/2023, hat der VfGH die mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 amtswegig in Prüfung gezogenen Regelungen des BBU-Errichtungsgesetzes (BBU‑G) sowie des BFA-Verfahrensgesetzes (BFA-VG), die der BBU GmbH und ihren Rechtsberatern die Aufgabe der Rechtsberatung und -vertretung im Asylverfahren zuweisen, wegen Verstoßes gegen Art. 47 GRC als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 in Kraft. Die vorläufigen Bedenken des VfGH betreffend einen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 2 B‑VG haben sich als nicht zutreffend erwiesen.