Gerichtshof der Europäischen Union
2. Dezember 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Eine Rückkehrentscheidung kann im Hinblick auf Art. 4 GRC unzulässig sein, wenn ein Drittstaatsangehöriger an einer schweren Krankheit leidet und im Fall der Rückkehr der tatsächlichen Gefahr einer erheblichen, unumkehrbaren und raschen Zunahme seiner Schmerzen ausgesetzt wäre.