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Rückführungs-Richtlinie


2. Dezember 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung

EuGH: Medizinische Behandlung zur Schmerzlinderung bei schwerer Erkrankung muss im Herkunftsstaat verfügbar sein

Eine Rückkehrentscheidung kann im Hinblick auf Art. 4 GRC unzulässig sein, wenn ein Drittstaatsangehöriger an einer schweren Krankheit leidet und im Fall der Rückkehr der tatsächlichen Gefahr einer erheblichen, unumkehrbaren und raschen Zunahme seiner Schmerzen ausgesetzt wäre.

 

 

 

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