21. Mai 2025 von Mag. Jakob Fux, BA in Beiträge
Nach dem Sturz von Langzeit-Machthaber Bashar al-Assad in Syrien wurde auch in Österreich über Erkundungsreisen syrischer Schutzberechtigter in ihr Herkunftsland diskutiert. Rechtlich zeigt sich, dass subsidiärer Schutz bei derartigen Reisen nicht aberkannt werden kann, im Falle von Asylberechtigten dann, wenn die Reise freiwillig stattfindet, effektiver staatlicher Schutz vorhanden und überdies eine Unterschutzstellungsabsicht sowie ein Normalisierungswille vorhanden ist.