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Wartefrist


16. Januar 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung

VfGH zum Familiennachzug bei subsidiärem Schutzstatus: Art. 8 EMRK erfordert Interessenabwägung auch vor Ablauf der dreijährigen Wartefrist

Mit Erkenntnis vom 16. Dezember 2025, E 1957/2025 ua, hat der VfGH klargestellt, dass ein vor Ablauf der dreijährigen Wartefrist gemäß § 35 Abs. 2 AsylG 2005 gestellter Antrag auf Familienzusammenführung zu einer subsidiär schutzberechtigten Bezugsperson nicht allein unter Verweis auf die nicht eingehaltene Wartefrist abgewiesen werden darf, sondern in verfassungskonformer Interpretation des § 35 Abs. 2 AsylG 2005 eine Interessenabwägung gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK durchgeführt werden muss. Das Erkenntnis bestätigt damit die bereits im Ablehnungsbeschluss zu E 933/2022 (s dazu hier) erkennbare Rechtsansicht des VfGH.

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26. August 2024 von Mag.a Stephanie Isobel Lackner in Beiträge

Einführung einer Wartefrist auf Sozialhilfe: verfassungsrechtliche Überlegungen

Vorschläge seitens der Politik, den Anspruch auf Sozialhilfe einzuschränken, sind nicht neu. Die Rufe nach einer Einführung einer Wartefrist wurden im letzten Jahr wieder stetig lauter. Der Vorschlag ist, dass man erst nach 5-jährigem nachgewiesenen Aufenthalt in Österreich für den Bezug der Sozialhilfe anspruchsberechtigt sein soll. Derartige Einschränkungen werfen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken auf, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in den letzten Jahren bereits mehrfach geteilt wurden. Auch Universitätsprofessor Dr. Walter Pfeil wies wiederholt auf diese verfassungsrechtlichen Bedenken hin und steuerte diesem Artikel seine Expertise bei.

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