Recht und Wissenschaft in Österreich

§ 88 FPG


10. Mai 2023 von Dr.in Lioba Kasper in Beiträge

Die Ausreisefreiheit ohne Reisedokumente – Praktisch und effektiv gewährleistet? Teil 2: Die Situation in Österreich

Der in Österreich im Verfassungsrang stehende Art 2 Abs 2 4. ZP EMRK sieht als Jedermannsrecht die Ausreisefreiheit als Teil des Grundrechts auf Freizügigkeit vor. § 88 FPG bindet die Ausstellung von Fremdenpässen an Drittstaatsangehörige an verschiedene Voraussetzungen, darunter dem Nachweis eines Interesses der Republik Österreich an der Ausstellung. Der folgende Beitrag fragt nach der Verfassungskonformität dieser Voraussetzung in Bezug auf Drittstaatsangehörige, die über eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsberechtigung verfügen und die nicht in der Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates zu beschaffen.

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