Harald A. Jahn
9. Dezember 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Rückkehrentscheidung unter Berücksichtigung des Kindeswohles auf Dauer unzulässig
Es ist festzuhalten, dass eine Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführerin einen gänzlichen Abbruch der Kontakte zu ihrem minderjährigen Sohn zur Folge hätte und sohin dem Kindeswohl entgegensteht. Dem Interesse der Beschwerdeführerin an einem Verbleib in Österreich kommt sohin unter Berücksichtigung des Kindeswohls sehr großes Gewicht zu.