Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
8. August 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
EuGH: Illegaler Aufenthalt allein ist kein Haftgrund
Auch im Fall der Ausrufung einer Notlage rechtfertigt der illegale Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen für sich genommen weder dessen faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, noch dessen Inhaftnahme.