8. Februar 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VwG Wien: Geldersatz wegen Obdachlosigkeit infolge nicht gewährter Grundversorgung
Das VwG Wien setzte sich in VGW-101/032/9044/2023 mit einem Antrag eines obdachlosen Asylwerbers auf Geldersatz für faktisch vorenthaltende Leistungen aus der Wiener Grundversorgung auseinander. Dabei kommt das Gericht zum Ergebnis, dass ein Anspruch auf Leistungen aus der Wiener Grundversorgung im Lichte der Aufnahmerichtlinie und der Rechtsprechung des VwGH nach Zulassung zum Asylverfahren bestand. Für die Zeit, in der nicht geleistet wurde, bestand ein Anspruch auf Geldersatz iHd Mindestsicherung.
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union
8. August 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
EuGH: Illegaler Aufenthalt allein ist kein Haftgrund
Auch im Fall der Ausrufung einer Notlage rechtfertigt der illegale Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen für sich genommen weder dessen faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, noch dessen Inhaftnahme.