Recht und Wissenschaft in Österreich

Aufnahmerichtlinie


8. August 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung

EuGH: Illegaler Aufenthalt allein ist kein Haftgrund

Auch im Fall der Ausrufung einer Notlage rechtfertigt der illegale Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen für sich genommen weder dessen faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, noch dessen Inhaftnahme.

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