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Desertion


5. Dezember 2022 von Dr.in Sibel Uranüs, LL.M. in Beiträge

Wehrdienstverweigerung als Asylgrund? Eine Analyse vor dem Hintergrund der Teilmobilmachung in der Russischen Föderation

Die Teilmobilmachung russischer Staatsangehöriger löste in den vergangenen Monaten einen merkbaren Anstieg an Ausreisen in Nachbarländer aus, der in Finnland sogar zu einer Grenzschließung für Tourist:innen und in Polen zur Ankündigung einer Abschaffung von Touristenvisa für Bürger:innen der Russischen Föderation führte. Indessen wurde in der Russischen Föderation ein Gesetz erlassen, wonach Wehrdienstverweigerern nunmehr bis zu 15 Jahre Haft drohen. Unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erachtet werden sollten, wird in den UNHCR-Richtlinien Nr. 10 festgelegt und soll im folgenden Beitrag genauer beleuchtet werden.

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