18. September 2023 von Philipp Aichinger in Beiträge
Nur vor Mullah geschlossene Ehe gilt
Österreichs Höchstrichter (OGH 4Ob85/23p) akzeptieren eine staatlich nie registrierte Heirat. Sie widerspreche selbst dem afghanischen Gesetz, gelte aber laut Taliban-Regeln. Da das Familienverfahren nach dem AsylG darauf abstellt, dass eine Ehe bereits vor der Einreise bestanden hat, kommt diesem Urteil potenziell auch für Asylverfahren im Inland sowie den Familiennachzug Relevanz zu. Philipp Aichinger berichtete in „Die Presse“ am 14.8.2023 darüber: