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13. Oktober 2023 von Mag.a Birgit Einzenberger in Beiträge
In den letzten eineinhalb Jahren wurden mehr als 100.000 Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in Österreich als Vertriebene registriert, darunter auch gänzlich unbegleitete Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Kinder bzw. Jugendliche in Begleitung von nicht obsorgeberechtigten Verwandten oder Bekannten sowie Kinder im Verbund von Institutionen, wie Kinderheimen. Öffentlich verfügbare Daten zu aus der Ukraine geflüchteten, ohne elterliche Fürsorge in Österreich lebenden Kindern und Jugendlichen liegen nicht vor, aber aus der UN-Kinderrechtskonvention und dem Haager Kinderschutzübereinkommen aus 1996 ergibt sich eine Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfeträger, Maßnahmen zu ihrem Schutz zu treffen.