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11. April 2022 von Dr. Johannes Peyrl in Beiträge
Keine Einschränkung auf Saisonarbeit und Aufhebung des Zustimmungsrechts des „Regionalbeirates“: Durch zwei Erkenntnisse des VfGH (VfGH 23.6.2021, V95/2021 ua und VfGH 14.12.2021, G232/2021) ist der Arbeitsmarktzugang von Asylwerber:innen nunmehr etwas offener gestaltet – der VfGH hat eine 17-jährige Vollzugspraxis („Bartensteinerlass“) für rechtswidrig erklärt und das Zustimmungsrecht des Regionalbeirats aufgehoben. Trotzdem wird eine Beschäftigungsbewilligung für Asylwerber:innen eher Ausnahme als Regel bleiben.