Harald A. Jahn
29. Juni 2026 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Asylzuerkennung an ein schwer traumatisiertes Opfer von FGM (Typ III)
Wie sich aus den getroffenen Feststellungen ergibt, wurde die Beschwerdeführerin in Somalia einer besonders grausamen Art und Weise der Genitalverstümmelung unterworfen, die ihr weiterhin erhebliche Schmerzen bereitet und von der sie bis dato schwer traumatisiert ist, sodass ihr die Rückkehr nach Somalia – wo sie zudem diesbezüglich auf keine gesellschaftliche oder staatliche Hilfe, Unterstützung oder Rücksicht hoffen kann – nicht zumutbar ist.
10. Dezember 2025 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VwGH: Jede Form von Genitalverstümmelung (FGM/C) ist Verfolgung
In seinem Erkenntnis vom 9.9.2025, Ra 2025/18/0070, beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof mit grundsätzlichen Fragen der asylrechtlichen Folgen von Genitalverstümmelung in Somalia.
FGM/C-Koordinationsstelle
27. Januar 2025 von Antonia Eiber, BA Katharina Ornetsmüller, LL.M. (WU) Bernadette Reiterlechner, LL.M. (WU) Mag.a Marisa Rosanelli, BA in Beiträge
FGM/C als Asylgrund: Ausgewählte Aspekte einer Analyse der Rechtsprechung des BVwG
Von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) sind in Österreich bis zu 10.869 Mädchen und Frauen betroffen und bis zu 3.023 Mädchen bedroht. In der Rechtsprechung des BVwG zu FGM/C zeigen sich für Fälle aus Somalia zwei besonders relevante Aspekte: die Reinfibulation und die Standhaftigkeit der Mutter. Diese werden nach einer allgemeinen Einführung näher beleuchtet.
Harald A. Jahn
12. April 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Die Beschwerdeführerin verfügt als Mutter eines unehelichen Kindes über einen nicht veränderbaren Hintergrund. Zudem stellt die soziale Gruppe der alleinstehenden Frauen mit einem unehelichen Kind nach den Ausführungen der EUAA Country Guidance Somalia eine deutlich abgegrenzte Identität dar, die gesellschaftlichen Stigmatisierungen ausgesetzt ist.
Harald A. Jahn
4. November 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Behebung der Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten – Somalia
Im Vergleich zu den im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.02.2018 zugrunde gelegten Länderfeststellungen ist eine wesentliche und nicht nur vorübergehende Änderung der Lage in Somalia in Bezug auf den Beschwerdeführer weder aus den im angefochtenen Bescheid angeführten Länderberichten, noch anhand der in dieser Entscheidung wiedergegebenen Berichtslage erkennbar.