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subjektive Nachfluchtgründe


10. April 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung

EuGH: Zuerkennung von Asyl aufgrund von in einem Folgeantrag geltend gemachten „selbst geschaffenen“ Umständen darf nicht davon abhängen, dass diese Umstände Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung sind

Mit Urteil vom 29. Februar 2024, Rechtssache C-222/22, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des VwGH zur Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU (Statusrichtlinie), das aus Anlass des § 3 Abs. 2 zweiter Satz AsylG 2005 gestellt wurde, demzufolge bei in einem Folgeantrag geltend gemachten subjektiven Nachfluchtgründen „in der Regel“ kein Asyl zuerkannt werde, außer es handle sich um fortgesetzte Nachfluchtaktivitäten.

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