VfGH/Achim Bieniek
4. Oktober 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 16. September 2014, E 1046/2024, hat der VfGH der Beschwerde einer trans*Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft stattgegeben, da das BVwG sich nicht hinreichend mit eigenen wesentlichen Ermittlungsergebnissen (insbesondere zur Meinungs- und Pressefreiheit und zur Situation von Personen, die sich für LGBTIQ-Angelegenheiten einsetzen) in der Volksrepublik China auseinandergesetzt bzw. aus diesen Schlüsse gezogen hat, die mit den Ermittlungsergebnissen nicht denkmöglich vereinbar sind.