16. März 2022 von Mag. Thiemo Raoul Bischof in Beiträge
Duldungskarten sind von Amts wegen zu erteilen, wenn Fremde aus faktischen Gründen – etwa aufgrund von Flugraumsperren infolge eines Krieges oder einer Pandemie – nicht abgeschoben werden können. Denn die Unmöglichkeit der Abschiebung, die im Übrigen nicht definitiv sein muss, ist in diesen Fällen nicht von ihnen zu vertreten.