10. Dezember 2025 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VwGH: Jede Form von Genitalverstümmelung (FGM/C) ist Verfolgung
In seinem Erkenntnis vom 9.9.2025, Ra 2025/18/0070, beschäftigte sich der Verwaltungsgerichtshof mit grundsätzlichen Fragen der asylrechtlichen Folgen von Genitalverstümmelung in Somalia.
Der Standard
24. Juni 2022 von Dr. Moritz Hessenberger in Beiträge
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu etwa VwGH 12.12.2018, Ra 2018/19/0293) kann der konkret geltend gemachte Fluchtgrund der drohenden Genitalverstümmelung (FGM) eine asylrelevante Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) darstellen. Diese Judikatur bezieht sich auf mögliche Opfer von FGM. In einer rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) wird jedoch auch einer Mutter der Asylstatus zuerkannt, weil sie eine drohende Verstümmelung ihrer beiden minderjährigen Töchter nicht verhindern kann.