Harald A. Jahn
8. Oktober 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Das BVwG ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung über die Frage, ob Art 9 Abs. 2 lit. e der Statusrichtlinie (StatusRL) dahingehend auszulegen sei, dass die Möglichkeit der Zahlung einer Gebühr, die den Zahlenden von der Verpflichtung zur Ableistung eines Militärdienstes befreit, das Vorliegen einer Verfolgungshandlung ausschließt, wenn die Zahlung der Gebühr ein Mittel darstellt, um einer Einziehung zum Militärdienst zu entgehen.
24. April 2024 von Mag. Florian Hasel in Beiträge
Das EuGH Urteil in der Rs Shepherd, die EU-Sanktionen gegen Syrien und die Grenzen des Zumutbaren
Steht die rechtliche Möglichkeit des „Freikaufens“ von der Wehrpflicht in der syrischen Armee einer Anerkennung als Flüchtling entgegen? Vor dem Hintergrund der geltenden EU-Sanktionen gegen Syrien ist zweifelhaft, ob der EuGH Flüchtlingen ein Verhalten zumuten würde, das die Beteiligung an der Umgehung von geltendem Unionsrecht impliziert.
Håkan Dahlström "The Knotted Gun"
22. Dezember 2023 von Mag. Ronald Frühwirth in Beiträge
Seit kurzem sehen sich aus Syrien geflohene Schutzsuchende, die Verfolgung als Konsequenz für ihre Weigerung fürchten, den Militärdienst in der syrischen Armee zu leisten, mit einer neuen Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) konfrontiert. Das Gericht verwirft die Asylrelevanz eines solchen Vorbringens mit dem Argument, durch Bezahlung einer Gebühr an das syrische Regime könne die Befreiung von der Militärdienstpflicht erreicht werden. Damit stehe den Betroffenen eine „zuverlässige“ Alternative zur Verweigerung des Militärdienstes offen, wodurch die aufgrund der Verweigerung befürchteten Verfolgungshandlungen nicht eintreten würden, so das BVwG.
Håkan Dahlström "The Knotted Gun"
22. Dezember 2023 von Mag. Ronald Frühwirth in Beiträge
Seit kurzem sehen sich aus Syrien geflohene Schutzsuchende, die Verfolgung als Konsequenz für ihre Weigerung fürchten, den Militärdienst in der syrischen Armee zu leisten, mit einer neuen Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) konfrontiert. Das Gericht verwirft die Asylrelevanz eines solchen Vorbringens mit dem Argument, durch Bezahlung einer Gebühr an das syrische Regime könne die Befreiung von der Militärdienstpflicht erreicht werden. Damit stehe den Betroffenen eine „zuverlässige“ Alternative zur Verweigerung des Militärdienstes offen, wodurch die aufgrund der Verweigerung befürchteten Verfolgungshandlungen nicht eintreten würden, so das BVwG.