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5. Dezember 2022 von Dr.in Sibel Uranüs, LL.M. in Beiträge
Die Teilmobilmachung russischer Staatsangehöriger löste in den vergangenen Monaten einen merkbaren Anstieg an Ausreisen in Nachbarländer aus, der in Finnland sogar zu einer Grenzschließung für Tourist:innen und in Polen zur Ankündigung einer Abschaffung von Touristenvisa für Bürger:innen der Russischen Föderation führte. Indessen wurde in der Russischen Föderation ein Gesetz erlassen, wonach Wehrdienstverweigerern nunmehr bis zu 15 Jahre Haft drohen. Unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erachtet werden sollten, wird in den UNHCR-Richtlinien Nr. 10 festgelegt und soll im folgenden Beitrag genauer beleuchtet werden.
Harald A. Jahn
16. März 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Zuerkennung des Status des Asylberechtigten – Russische Föderation
[…] es bestehe aufgrund begründeter Anhaltspunkte in der vorliegenden Konstellation eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass dem Beschwerdeführer insbesondere wegen seiner Beteiligung am Kampf gegen pro-russische paramilitärische Kräfte in der Ostukraine im Jahr 2014/2015 im Herkunftsstaat Verfolgung drohe.