Harald A. Jahn
23. April 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
„Eine auf das gesamte Staatsgebiet bezogene ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit des Beschwerdeführers als Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts liegt angesichts der sich aus den Länderberichten ergebenden aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan daher nicht vor. […] Baghlan, die Herkunftsprovinz des Beschwerdeführers, [ist] jeweils in (IPC) Stufe 3 eingeordnet. […] Der volljährige Beschwerdeführer ist gesund, arbeitsfähig und hat den weit überwiegenden Teil seines bisherigen Lebens in Afghanistan verbracht, dort eine zwölfjährige Schuldbildung absolviert und Berufserfahrung als Taxilenker, sodass er seinen Lebensunterhalt im Falle seiner Rückkehr durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder – wie vor seiner Ausreise – bestreiten könnte. Er verfügt im Herkunftsland über ein tragfähiges weites familiäres Netzwerk dergestalt, dass zumindest sein Vater und Geschwister sowie mehrere Onkel und Tanten in Baghlan leben und es besitzt seine Familie in seinem Heimatdorf in Baghlan ein Haus sowie ein Geschäft und hat auch Geld. […] dass die persönliche Lebenssituation der Familie des Beschwerdeführers sich weit besser gesichert dargestellt hat, als es der Einstufung seiner Herkunftsregionen Baghlan in der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) in der Phase 3 (Krise) entspricht.“
11. Juli 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Der EuGH entschied am 6.7.2023 in der Rechtssache C-663/21 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Verwaltungsgerichtshof mit der Entscheidung vom 20.10.2021, im Verfahren Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gegen AA, wegen Duldung eines ehemals Asylberechtigten nach Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund von Straffälligkeit (EuGH 6.7.2023, C‑663/21).
Harald A. Jahn
9. Dezember 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Im Hinblick auf die mehrmaligen Verurteilungen, ist die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme auch bei gegebenenfalls gegenläufigen familiären und privaten Interessen insbesondere den Interessen seiner minderjährigen Kinder dringend geboten