Harald A. Jahn
29. November 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Abweisung des Status des Asylberechtigten – Syrien
„[…] ausgeführt, dass es dem Beschwerdeführer als männlichem, im wehrdienstpflichtigen Alter befindlichem Syrer mit Aufenthalt außerhalb Syriens offenstehe, sich als alternative Möglichkeit zur bloßen Verweigerung der Ableistung seines Wehrdienstes bei der SAA, die zur (unverhältnismäßigen) Strafverfolgung führen würde, durch Leistung einer im syrischen Wehrrecht vorgesehenen Befreiungsgebühr (ohne Pönalcharakter) von einer Einziehung zum Wehrdienst bei der SAA zuverlässig zu befreien. […] Nach Ansicht des BVwG unterstelle das syrische Regime dem „üblichen“ Wehrdienstverweigerer durch Ausreise und Aufenthalt im Ausland nach den näher zitierten Länderberichten grundsätzlich keine oppositionelle Gesinnung.“
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5. Dezember 2022 von Dr.in Sibel Uranüs, LL.M. in Beiträge
Die Teilmobilmachung russischer Staatsangehöriger löste in den vergangenen Monaten einen merkbaren Anstieg an Ausreisen in Nachbarländer aus, der in Finnland sogar zu einer Grenzschließung für Tourist:innen und in Polen zur Ankündigung einer Abschaffung von Touristenvisa für Bürger:innen der Russischen Föderation führte. Indessen wurde in der Russischen Föderation ein Gesetz erlassen, wonach Wehrdienstverweigerern nunmehr bis zu 15 Jahre Haft drohen. Unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erachtet werden sollten, wird in den UNHCR-Richtlinien Nr. 10 festgelegt und soll im folgenden Beitrag genauer beleuchtet werden.