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Registration, Relocation, Deportation – Migrationszentren an den Außengrenzen der Europäischen Union

28. Februar 2022 in Beiträge
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Tags: EASO, europäisches Asylsystem, Griechenland, Migrationszentren

Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, M.A.

Dr. Harald Lipphart-Kirchmeir, M.A. hat Rechtswissenschaften an der Universität Wien studiert (Dissertation zu Drogenabhängigen im Strafvollzug) und das Masterstudium „Strategisches Sicherheitsmanagement“ an der FH Wr. Neustadt absolviert. Von 2006 bis 2007 war er für den UBAS und von 2007 bis 2019 als Dienststellenleiter für das BAA/BFA tätig. Ab 1.3.2022 leitet er die JA Wien-Simmering.


Können auch größere Migrationsströme nach Europa bewältigt werden, damit innerhalb Europas die Grenzen weiter offenbleiben und die Freizügigkeit gelebt werden kann? JA!

Von Juni 2006 bis Dezember 2013 leitete ich die Außenstelle Eisenstadt des Bundesasylamtes, ab Jänner 2014 die neu geschaffene Regionaldirektion Burgenland des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und von 3. November 2015 bis 11. Dezember 2015 absolvierte ich für das European Asylum Support Office (EASO) während der Migrationskrise einen Auslandseinsatz auf Lesbos für das Relocationprogramm, die geordnete Vermittlung von Migrant:innen mit hoher Asylanerkennungsquote an aufnahmewillige EU-Staaten.

Aufgrund meiner Unzufriedenheit mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen bei der Abarbeitung von Asylverfahren und insbesondere meiner Erfahrungen aus der Migrationskrise wählte ich im Zuge meines Masterstudiums Strategisches Sicherheitsmanagement an der Fachhochschule Wiener Neustadt das Thema Migrationszentren mit dem Anspruch, eine menschenwürdige und praktikable Lösung für die Bewältigung größerer Migrationsströme zu finden.

Zu meiner Verwunderung fand ich bei der Materialiensammlung zwei fertige Konzepte von UNHCR und der Europäischen Kommission zur Einrichtung von Migrationszentren vor.

Aufbauend auf diesen beiden Konzepten und meinen Erfahrungen im Asyl- und Fremdenrecht wählte ich neun Personen aus unterschiedlichen Bereichen für Experteninterviews aus, um eine möglichst praxisnahe Lösung der Migration zu zeichnen.

Das Expertenteam setzte sich aus folgenden Personen zusammen:

– Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich

– Gerald Knaus, Vorsitzender der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative (ESI)  und Berater der deutschen Kanzlerin Merkel beim Türkei-Migrationspakt

– Elias Bierdel, Aktivist und Flüchtlingshelfer

– Werner Fasching, stellvertretender Landespolizeidirektor der Landespolizeidirektion Burgenland

– Rechtsanwalt Stefan Harg

– Thomas Wallner, Landesgeschäftsleiter Rotes Kreuz Burgenland

– Raimund Wrana, stellvertretender Militärkommandant Burgenland

– Kilian Kleinschmidt, erfahrener Leiter von Flüchtlingslagern, ehemaliger Mitarbeiter von UNHCR und ehemaliger Berater des BMI

Die beiden Konzepte, die Antworten der Expert:innen und die Fachliteratur lassen den eindeutigen Schluss zu, dass Migrationszentren an den Außengrenzen der europäischen Union eine erfolgversprechende Lösung darstellen und die Aufnahmeverfahren schon heute mit hoher Qualität und möglichst rasch erledigt werden können.

Organisation eines Migrationszentrums

Schritt 1: Registrierung

Zunächst erfolgt die Registrierung der ankommenden Migrant:innen mittels der Angaben der Migrant:innen (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft), der Abnahme von Papillarlinienabdrücken aller Finger, Erstellung eines Lichtbildes des Gesichtes oder der Iris und der Übermittlung dieser Daten in die zentrale europäische Datenbank EURODAC.

Damit ist die Person fixiert und kann in ganz Europa von jeder Sicherheitsbehörde identifiziert werden. Dieser erste Schritt benötigt pro Person nur wenige Minuten und es reicht dafür geschultes Personal ohne höhere Ausbildung zur Durchführung.

Schritt 2: Identifizierung

Der zweite und schon etwas aufwendigere Schritt ist die Identifizierung.

Soweit die Migrant:innen keine unbedenklichen Dokumente bei sich führen, bedarf die Identifizierung und damit einhergehend auch eine Sicherheitsprüfung einer Einvernahme unter Anwendung kriminalpolizeilicher Einvernahme Techniken durch speziell qualifiziertes Personal (FRONTEX).

Begleitet werden diese Einvernahmen durch bereitgestellte und aufbereitete Informationen (Botschaften, Nachrichtendienste, FRONTEX) über die behauptete Herkunftsregion.

Je nach Kooperationsbereitschaft der einzuvernehmenden Person können diese Einvernahmen bereits nach 30 Minuten abgeschlossen sein, aber auch mehrere Stunden benötigen.

Für die Einvernahme qualifiziertes Personal ist in Europa genügend vorhanden und ersparen sich ja die Mitgliedstaaten diese Tätigkeiten im eigenen Land.

Aber für jede Einvernahme werden auch Dolmetscher:innen benötigt. Daher kann nicht garantiert werden, dass dieser zweite Schritt zugleich mit der Registrierung im Zuge der Ankunft der Migrant:innen durchgeführt werden kann.

Da die Migrant:innen aber auch noch nicht identifiziert worden sind, müssten sie an einem Ort in unmittelbarer Nähe und jederzeit verfügbar untergebracht und angehalten werden. Im Ergebnis muss dieser Zeitraum daher möglichst kurz sein, soll eine Woche nicht überschreiten.

Mit Abschluss der Identifizierung erhalten die Migrant:innen eine Identifikationskarte, im Idealfall auch als Debitkarte verwendbar, wo die Unterstützungsgelder für die Versorgung aufgebucht werden und sich die Migrant:innen selbständig vor Ort versorgen können.

Selbstversorgung

Aufgrund der Selbstversorgung muss sich auch die Art der Unterbringung ändern, sollten sich die Migrant:innen vor Ort frei bewegen können und müsste auch für Einrichtungen hilfsbedürftiger Migrant:innen (z.B. unbegleitete Minderjährige) vorgesorgt werden.

Asylverfahren

Als nächster Schritt folgt das Asylverfahren, die Behandlung des Antrages auf internationalen Schutz. Aufgrund der erfolgreichen Identifizierung müsste mit einem mehrstündigen Interview das Auslangen gefunden werden. Das dazu nötige Personal wird von EASO bzw. EUAA durch die Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Ein zu befürchtender Engpass bei größeren Migrationsströmen kann wieder bei den Dolmetscher:innen eintreten. Eine erstinstanzliche Verfahrensdauer von wenigen Wochen ist jedenfalls anzustreben.

Rechtsmittelverfahren

In Konsequenz der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Migration und Nutzung vorhandener europäischer Institutionen sollte für das Rechtsmittelverfahren der EuGH zuständig sein und die dafür notwendigen Richter:innen von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Relocation oder Deportation

Am Ende dieses Prozesses liegen zwei Personengruppen vor.

Die eine Gruppe hat internationalen Schutz erhalten und soll nun in der Folge von einem Mitgliedstaat aufgenommen werden. Bei diesem Prozess – Relocation – können unterschiedlichste Kriterien zum Tragen kommen: von Verwandtschaftsbeziehungen, Sprache, Qualifikationen bis hin zu Quotenregelungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Aufnahmestaat für jede:n aufgenommene:n Migranten/Migrantin Unterstützung durch die Europäische Union erhält und die Migrant:innen Leistungen zunächst nur über den Aufnahmestaat erhalten. Nach erfolgreicher Integration sollte aber auch für diese Personengruppe die Freizügigkeit innerhalb Europas zum Tragen kommen.

Die Migrant:innen der zweiten Personengruppe, die aus welchen Gründen auch immer keinen internationalen Schutz zugesprochen bekommen, müssen wieder in ihre Heimat zurückkehren. und die Europäische Union müsste nach dem Vorbild der Schweiz mit diesen Zielländern partnerschaftliche Verträge abschließen, um notwendigenfalls auch Abschiebungen durchführen zu können.

Migrationszentren

Bei der Ausstattung der Migrationszentren müssten die Grenzländer der Europäischen Union nur passende Örtlichkeiten zur Verfügung stellen. Den Aufbau der Infrastruktur muss die Europäische Union tragen und die personelle Ausstattung kann durch die EU-Behörden FRONTEX, EASO und EUAA erfolgen. Lediglich die Sicherheitsaufgaben als Hoheitsaufgaben müssen vor Ort übernommen werden.

Resümee

Mein Resümee nach Interpretation zahlreicher Dokumente und Expertenmeinungen lautet, dass es keine Frage des Könnens ist, Migrationspolitik unter Achtung der Werte der Europäischen Menschenrechtskonvention zu ermöglichen, sondern nur eine Frage des Wollens.

MASTERARBEIT FH WIENER NEUSTADT

 


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