Julia Kienast
12. September 2023 von Dr.in Julia Kienast, LL.M. in Beiträge
Die erstmalige Aktivierung der EU Massenzustrom-Richtlinie für die Aufnahme von aus der Ukraine Vertriebenen wurde begleitet von einer lauten Diskussion rund um das Thema Diskriminierung. Denn die Öffnung der Grenzen gegenüber dieser Gruppe stand in starkem Gegensatz zur sonst gewählten Abschottungspolitik gegenüber Schutzsuchenden aus dem Mittleren Osten und Afrika, insbesondere seit der Krise 2015. Der folgende Beitrag greift in Teil I die Frage der Diskriminierung durch diese Unterschiedliche Behandlung auf, ordnet die verschiedenen sachlichen Elemente ein und gibt eine Einleitung zum Rahmen von Artikel 14 EMRK.
Julia Kienast
12. September 2023 von Dr.in Julia Kienast, LL.M. in Beiträge
Die erstmalige Aktivierung der EU Massenzustrom-Richtlinie für die Aufnahme von aus der Ukraine Vertriebenen wurde begleitet von einer lauten Diskussion rund um das Thema Diskriminierung. Denn die Öffnung der Grenzen gegenüber dieser Gruppe stand in starkem Gegensatz zur sonst gewählten Abschottungspolitik gegenüber Schutzsuchenden aus dem Mittleren Osten und Afrika, insbesondere seit der Krise 2015. In Teil II dieses Beitrags werden, in Hinblick auf die Frage der Diskriminierung im Rahmen von Artikel 14 EMRK, die Punkte der Vergleichbarkeit und Rechtfertigung aufgegriffen. Dadurch wird aufgezeigt, wie komplex sich der Vergleich von Massenzuströmen und die Analyse in Diskriminierungsfragen gestaltet, aber auch welches zusätzliche Potenzial darin besteht, Diskriminierungsschutz für Flüchtende gelten zu machen.
28. Januar 2022 von Mag.ª Lisa Varga in Beiträge
Phänomen Staatenlosigkeit – ein Überblick und Ausblick
Es stellt sich die Frage, ob es in der Zukunft gelingen könnte, eine Vielzahl von Fluchtbewegungen durch kooperative Zusammenarbeit zu verhindern.
Harald A. Jahn
6. Oktober 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Zuerkennung des Status des Asylberechtigten – Kuwait (Bidunen)
Der Beschwerdeführer konnte mit seinem glaubhaften Vorbringen darlegen, dass er im Falle seiner Rückkehr nach Kuwait mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungshandlungen der kuwaitischen Administration zu befürchten hätte. […] Die Ausübung seiner Grund- und Freiheitsrechte ist dem Beschwerdeführer in Kuwait nicht möglich.