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Phänomen Staatenlosigkeit – ein Überblick und Ausblick

28. Januar 2022 in Beiträge
1 Kommentare

Tags: Diskriminierung, Illegalität, Minderheiten, Notlage, UNHCR

Mag.ª Lisa Varga

Mag.a Lisa Varga ist derzeit als juristische Mitarbeiterin im Bereich Asyl- und Fremdenrecht am Bundesverwaltungsgericht tätig.


Es stellt sich die Frage, ob es in der Zukunft gelingen könnte, eine Vielzahl von Fluchtbewegungen durch kooperative Zusammenarbeit zu verhindern.

Das Konzept der Staatenlosigkeit wird im Zuge juristischer Debatten nur rudimentär behandelt und Behörden sowie Gerichten fehlt aufgrund der nur unzureichenden Zugänglichkeit wesentlicher Informationen in diesem Bereich das notwendige Hintergrundwissen, um einen angemessenen Umgang mit auftretenden Problemstellungen zu gewährleisten. Staatenlosigkeit stellt zwar nicht in jedem Fall eine Verletzung des geltenden Völkerrechts dar, deren Existenz ist jedoch dennoch mit vielfältigen Problemen behaftet. Für eine abschließende Beurteilung dieser heiklen Thematik muss genaue Ursachenforschung betrieben werden und die Auswirkungen davon sind im rechtlichen sowie im gesellschaftlichen Kontext zu beleuchten. In weiterer Folge ist zu eruieren, weshalb staatenlose Menschen im öffentlichen Leben umfassenden Einschränkungen unterliegen, als besonders vulnerabel anzusehen sind und grundlegende Regulierungen in vielen Fällen nicht ausreichen, Staatenlosen einen gewissen Schutz zu garantieren.

Rechtliche Grundlagen

Fundamentale Normen wurden durch die UN-Übereinkommen über die Rechtstellung von Staatenlosen von 1954 und zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 geschaffen, um eine gewisse Schutzfunktion für Staatenlose zu erzeugen und Staatenlosigkeit zu vermeiden. Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 wurde festgehalten, dass jeder Mensch das Recht auf eine Staatsangehörigkeit hat und die Staatsbürgerschaft niemandem willkürlich entzogen werden darf. Da die Initiierung von Staatsbürgerschaftsgesetzen und die Auslegung völkerrechtlicher Vorgaben ebenfalls in die Kompetenz staatlicher Akteure fällt, können Staatenlose nur durch die Vorgabe internationaler Standards nicht ausreichend geschützt werden.

Ursachen für Staatenlosigkeit

Wesentliche Gründe, um nach dem UN-Übereinkommen über die Rechtstellung von Staatenlosen von 1954 als „staatenlos“ eingestuft zu werden und sich nur eingeschränkt auf gewisse zentrale Rechte berufen zu können, sind auf Vererbung und Weitergabe dieses Status durch Geburt zurückzuführen. Fallweise tritt Staatenlosigkeit zudem auch als Resultat des ex lege vorgesehenen Verlustes der Staatsbürgerschaft infolge eines längeren Auslandsaufenthaltes oder durch den Zerfall eines Staates in mehrere Nachfolgestaaten, der anschließenden Unvereinbarkeit sich widersprechender Regelungen, von Gesetzeslücken oder des Entzuges der Staatsbürgerschaft auf. In einzelnen Staaten besteht die Gefahr, dass Migrant:innen durch gesetzliche Restriktionen die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Geburt erschwert bzw. verunmöglicht wird, insbesondere durch eine rechtliche Unterbindung der Weitergabe der Staatsbürgerschaft bei Geburt eines Kindes. Vermehrt waren auch ungünstige individuelle Umstände für diesen Zustand ausschlaggebend. Als Konsequenz stellen aufgrund der mit der Staatenlosigkeit verbundenen untergeordneten Position der Betroffenen selbst alltägliche Angelegenheiten wie die Eröffnung sowie der Zugriff zum eigenen Bankkonto oder der Erhalt von Sozialleistungen mangels Bescheinigung der Identität unüberwindbare Hürden dar.

Staatenlosigkeit kann aufgrund der damit verbundenen unerwünschten Marginalisierung weitgehende Konsequenzen nach sich ziehen. Einzelne nationale Bestimmungen sind in Bezug auf Rasse oder Religion mit politischen Vorurteilen behaftet und diskriminierend ausgestaltet, da die Übertragung der Staatsangehörigkeit an die Nachkommen aufgrund Gesetzesänderungen und politischer Erwägungen nur mehr bestimmten ethnischen Gruppen vorbehalten ist. Die Staatenlosigkeit der Rohingya in Myanmar, die seit Jahrzehnten Gewalt und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind, basiert auf einer Gesetzesbestimmung aus dem Jahr 1982, welche der örtlichen muslimischen Minderheit die Erlangung der Staatsbürgerschaft in vollem Ausmaß verwehrt. Der Gruppierung der Shona, die in den 1960er Jahren aus Simbabwe nach Kenia immigriert ist, wurde aufgrund innerstaatlicher Regelungen die Einbürgerung bis zu einer Entscheidung der Regierung im Jahr 2020, an 1,670 Shona die Staatsbürgerschaft zu vergeben, über einen langen Zeitraum verwehrt.

Palästinenser:innen stellen die weltweit größte Gemeinschaft Staatenloser dar, da sie einerseits nicht als Staatsbürger:innen Palästinas registriert sind und andererseits von Aufnahmeländern im arabischen Raum nicht die Möglichkeit erhalten, die Staatsbürgerschaft ihres Aufenthaltslandes zu erlangen. Diverse Übereinkommen sehen jedoch ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht für staatenlose Palästinenser:innen ohne offizielle Anerkennung als Flüchtlinge vor. Dass sich die ihnen ausgestellten Dokumente jedoch von jenen der Staatsbürger unterscheiden, kann zu erheblichen gesellschaftlichen Benachteiligungen sowie im schlimmsten Fall mangels Anerkennung dieser Unterlagen zu Festnahmen führen. In Hinblick auf staatenlose Palästinenser:innen im Irak wird im Zuge gerichtlicher Entscheidungen derzeit zwar keine Gruppenverfolgung angenommen, aufgrund der in den Länderberichten bezüglich staatenloser Palästinenser:innen im Irak geschilderten Verschlechterung der Sicherheitslage wurde die Gewährung subsidiären Schutzes in mehreren Fällen als notwendig erachtet (BVwG vom 15.02.2021, W285 2176500-1/21E; 20.02.2019, I413 2169357-1, I413 2169355-1).

Die Faili-Kurden im Irak hingegen wurden im Jahr 1980 durch den Erlass eines Dekrets des Präsidenten, das vorsah, diese Bevölkerungsgruppe zu enteignen und die Staatsbürgerschaft zu entziehen, geradezu ins iranische Exil gezwungen. Erst im Jahr 2006 wurde das Dekret 666 durch ein irakisches Staatsbürgerschaftsgesetz aufgehoben, Faili-Kurden erhielten ihre Staatsangehörigkeit jedoch erst gegen den Nachweis ihrer Erfassung bei einer Volkszählung im Jahr 1957, zurück, was ihnen aufgrund der Zerstörung des Melderegisters nicht immer gelingen konnte.

Konsequenzen und Zukunftsperspektiven

Die exakte Zahl weltweiter Staatenloser ist unbekannt und beruht mangels globaler Erfassung von Staatenlosen auf Schätzungen von UNHCR. In Bezug auf staatliche Auswirkungen ist nicht zu verkennen, dass Staatenlosigkeit durch Exklusion einer Minorität wegen fehlender rechtlicher Anerkennung und unzureichender Akzeptanz überdies auch zu einem erheblichen Konfliktpotenzial, gesellschaftlicher Spaltung sowie radikalen Tendenzen von Randgruppen führen kann. Internationales, staatenübergreifendes Recht hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierungen vor allem in Bezug auf die Gleichberechtigung der Geschlechter zu verringern, administrative Hürden abzuschaffen und ein unabdingbares Recht auf universelle Registrierung bei Geburt sowie den Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Die Beendigung von Staatenlosigkeit ist vorrangig nur durch die vollständige Anerkennung als Staatsbürger:innen mit langjährigem Aufenthalt sowie eine mit diesem Status verbundene Ausstellung von Reisedokumenten umsetzbar.

Es darf jedenfalls nicht verkannt werden, dass weltweite Aufmerksamkeit und Überzeugungsarbeit notwendig ist, um ein kollektives Vorgehen zu realisieren. Mittels Aufklärungsarbeit ist durch präventive Handlungen auf die drastischen Folgen der Staatenlosigkeit sowie die Grenzen staatlicher Souveränität hinzuweisen. Anschließend können durch sukzessive, nachhaltige Maßnahmen unter Einbezug eines Staates und dessen Machtträger:innen sowie Fachexpert:innen dauerhafte Lösungsstrategien geschaffen werden, um die bereits von UNHCR im Jahr 2014 initiierte #IBelong-Kampagne mit Zielsetzung der Beendigung der Staatenlosigkeit bis zum Jahr 2024 zu erreichen. Durch ein umfassendes Engagement dieser Kampagne konnten bereits zahlreiche Staaten erfolgreich ermutigt werden, rechtliche Hindernisse zur Erlangung der Staatsbürgerschaft zu beseitigen.

 


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Kommentare

One thought on "Phänomen Staatenlosigkeit – ein Überblick und Ausblick"

  1. Sarang sagt:

    „Staatenlosigkeit sollte allen Menschen unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität und anderen Merkmalen als grundlegendes Recht gewährleistet werden.“
    Staatenlosigkeit hat tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben von Menschen, insbesondere auf Frauen. Sie stehen vor Diskriminierung und Unterdrückung durch Regierungssysteme und Gesetze. Staatenlosigkeit isoliert sie und beeinträchtigt ihre grundlegenden Rechte. Es ist wichtig, solidarisch zu sein und sich für die staatsbürgerlichen Rechte von Frauen einzusetzen. Einige Gesetzgeber in Österreich haben bewusst Hürden für Flüchtlinge geschaffen, um die Staatsbürgerschaft zu erschweren. Staatenlose Flüchtlingsfrauen stehen vor enormen Herausforderungen, um ein eigenständiges Leben aufzubauen. Es ist inakzeptabel, dass ihr Schicksal von diskriminierenden politischen Entscheidungen abhängt. Kriege, Revolutionen, politische Streitigkeiten und diktatorische Führer führen zur Flucht und Vertreibung von Frauen. Diese verletzten Frauen werden erneut in demokratischen Gesellschaften diskriminiert und ungerecht behandelt. Ungerechte Gesetze verdienen keinen Respekt. Die Staatenlosigkeit beraubt Frauen ihrer Freiheit und isoliert sie. Wir sollten uns dafür einsetzen, diese Ungerechtigkeit zu beenden und ihnen ein würdevolles Leben zu ermöglichen.Es ist entmenschlichend, Frauen und Mädchen ihre Staatsbürgerschaft zu verweigern und sie lebenslang staatenlos zu lassen. Wir sind hier, um zu blühen und nicht nur zu überleben, um ein Leben mit Rechten und Verantwortlichkeiten aufzubauen. Staatenlose Flüchtlingsfrauen verdienen Würde und volle Staatsbürgerschaft.

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