Harald A. Jahn
8. Oktober 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Das BVwG ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung über die Frage, ob Art 9 Abs. 2 lit. e der Statusrichtlinie (StatusRL) dahingehend auszulegen sei, dass die Möglichkeit der Zahlung einer Gebühr, die den Zahlenden von der Verpflichtung zur Ableistung eines Militärdienstes befreit, das Vorliegen einer Verfolgungshandlung ausschließt, wenn die Zahlung der Gebühr ein Mittel darstellt, um einer Einziehung zum Militärdienst zu entgehen.
Håkan Dahlström "The Knotted Gun"
22. Dezember 2023 von Mag. Ronald Frühwirth in Beiträge
Seit kurzem sehen sich aus Syrien geflohene Schutzsuchende, die Verfolgung als Konsequenz für ihre Weigerung fürchten, den Militärdienst in der syrischen Armee zu leisten, mit einer neuen Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) konfrontiert. Das Gericht verwirft die Asylrelevanz eines solchen Vorbringens mit dem Argument, durch Bezahlung einer Gebühr an das syrische Regime könne die Befreiung von der Militärdienstpflicht erreicht werden. Damit stehe den Betroffenen eine „zuverlässige“ Alternative zur Verweigerung des Militärdienstes offen, wodurch die aufgrund der Verweigerung befürchteten Verfolgungshandlungen nicht eintreten würden, so das BVwG.
Håkan Dahlström "The Knotted Gun"
22. Dezember 2023 von Mag. Ronald Frühwirth in Beiträge
Seit kurzem sehen sich aus Syrien geflohene Schutzsuchende, die Verfolgung als Konsequenz für ihre Weigerung fürchten, den Militärdienst in der syrischen Armee zu leisten, mit einer neuen Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) konfrontiert. Das Gericht verwirft die Asylrelevanz eines solchen Vorbringens mit dem Argument, durch Bezahlung einer Gebühr an das syrische Regime könne die Befreiung von der Militärdienstpflicht erreicht werden. Damit stehe den Betroffenen eine „zuverlässige“ Alternative zur Verweigerung des Militärdienstes offen, wodurch die aufgrund der Verweigerung befürchteten Verfolgungshandlungen nicht eintreten würden, so das BVwG.
Harald A. Jahn
29. November 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Abweisung des Status des Asylberechtigten – Syrien
„[…] ausgeführt, dass es dem Beschwerdeführer als männlichem, im wehrdienstpflichtigen Alter befindlichem Syrer mit Aufenthalt außerhalb Syriens offenstehe, sich als alternative Möglichkeit zur bloßen Verweigerung der Ableistung seines Wehrdienstes bei der SAA, die zur (unverhältnismäßigen) Strafverfolgung führen würde, durch Leistung einer im syrischen Wehrrecht vorgesehenen Befreiungsgebühr (ohne Pönalcharakter) von einer Einziehung zum Wehrdienst bei der SAA zuverlässig zu befreien. […] Nach Ansicht des BVwG unterstelle das syrische Regime dem „üblichen“ Wehrdienstverweigerer durch Ausreise und Aufenthalt im Ausland nach den näher zitierten Länderberichten grundsätzlich keine oppositionelle Gesinnung.“