19. Juli 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Die Flüchtlingsanerkennung durch einen EU–Mitgliedstaat entfaltet für andere Mitgliedstaaten Bindungswirkung und darf durch eine Auslieferung nicht faktisch übergangen werden. Erst nach einem Informationsaustausch der beiden Mitgliedstaaten, einer Aberkennung des Flüchtlingsstatus und einer Überprüfung, dass im Fall der Auslieferung kein ernsthaftes Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht wäre die Auslieferung zulässig.
28. August 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VwGH: Bildet die Familie eine soziale Gruppe im Sinn der Statusrichtlinie?
Mit Beschluss vom 28. März 2023, Ra 2022/20/0289, beim EuGH zu C-217/23 anhängig, ersuchte der VwGH den EuGH um Auslegung der in Art. 10 Abs. 1 lit. d Statusrichtlinie enthaltenen Wendung „die Gruppe in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird“.
11. Juli 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Der EuGH entschied am 6.7.2023 in der Rechtssache C-663/21 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Verwaltungsgerichtshof mit der Entscheidung vom 20.10.2021, im Verfahren Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gegen AA, wegen Duldung eines ehemals Asylberechtigten nach Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund von Straffälligkeit (EuGH 6.7.2023, C‑663/21).
UNHCR/Edris Lutfi
1. Mai 2023 von Sebastian Braumüller in Beiträge
Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich insbesondere die Situation für Frauen in Afghanistan stetig verschlechtert. So wurden seit Juli 2021 sowohl der Zugang zu Bildung und Arbeit als auch die Möglichkeit freier Bewegung und freier Meinungsäußerung stark beschränkt. Alltägliche Gewalt gegen Frauen, Morde und Vergewaltigungen bleiben ohne Konsequenzen.
Diese Missachtung von grundlegenden Menschenrechten wirft die Frage auf, ob Frauen in Afghanistan einer asylrelevanten Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. im Sinne des Art. 9, insbesondere des Art. 9 Abs. 1 lit. b Richtlinie 2011/95/EU, weiterführend auch als StatusRL bezeichnet, ausgesetzt sind.
Luxofluxo, Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license (bearbeitet von Mag. Thomas Putscher)
5. Oktober 2021 von Mag. Thomas Putscher in Beiträge
„neue Elemente oder Erkenntnisse“ zu Rechtskraft und nova reperta, Teil II
Anmerkungen zum Zusammenspiel von Bestimmungen der Verfahrensrichtlinie und dazu bereits ergangener unionsrechtlicher Rechtsprechung sowie zu möglichen Spannungen mit der gegenwärtigen österreichischen Rechtslage