9. Januar 2025 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Wie bereits im Rechtsprechungsbeitrag vom 4. Oktober 2024 ausgeführt, hatte der EuGH in den verbundenen Rechtssachen C‑608/22 und C‑609/22 über zwei Vorabentscheidungsersuchen des VwGH zu entscheiden. Mit Erkenntnissen je vom 23. Oktober 2024, Ra 2021/20/0425 und zu Ra 2022/20/0028, hob der VwGH im fortgesetzten Verfahren die Entscheidungen des BVwG auf.
18. Januar 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
EuGH: Asylrelevanz geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen
In seinem Urteil vom 16.1.2024, C-621/21, Rs. WS beleuchtete der EuGH aus Anlass eines bulgarischen Vorabentscheidungsersuchen erstmals Fragen im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, einschließlich häuslicher Gewalt und der Drohung mit einem „Ehrenverbrechen“, unter dem Aspekt von Asyl und subsidiärem Schutz. Darin traf er einerseits grundlegende Aussagen zur nach Art. 9 Abs. 3 StatusRL erforderlichen Verknüpfung im Kontext privater Verfolgung, andererseits aber auch eine Vielzahl von speziell auf Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt bezogenen Aussagen, wie etwa zur Maßgeblichkeit des Übereinkommens von Istanbul für die Auslegung der StatusRL oder zu den Begriffen der „bestimmten sozialen Gruppe“ und des „ernsthaften Schadens“.
©VfGH/Achim Bieniek
28. November 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Der VfGH hat sich im heurigen Jahr in mehreren Fällen mit den Anforderungen des § 20 AsylG 2005 auseinandergesetzt. Nach dieser Bestimmung ist ein Asylwerber, der seinen Antrag auf internationalen Schutz mit Eingriffen in seine sexuelle Selbstbestimmung begründet, von einem Organwalter bzw. Richter desselben Geschlechts einzuvernehmen, sofern er nichts anderes verlangt.
UNHCR/Edris Lutfi
1. Mai 2023 von Sebastian Braumüller in Beiträge
Seit der Machtübernahme durch die Taliban hat sich insbesondere die Situation für Frauen in Afghanistan stetig verschlechtert. So wurden seit Juli 2021 sowohl der Zugang zu Bildung und Arbeit als auch die Möglichkeit freier Bewegung und freier Meinungsäußerung stark beschränkt. Alltägliche Gewalt gegen Frauen, Morde und Vergewaltigungen bleiben ohne Konsequenzen.
Diese Missachtung von grundlegenden Menschenrechten wirft die Frage auf, ob Frauen in Afghanistan einer asylrelevanten Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bzw. im Sinne des Art. 9, insbesondere des Art. 9 Abs. 1 lit. b Richtlinie 2011/95/EU, weiterführend auch als StatusRL bezeichnet, ausgesetzt sind.
UNHCR/Hossein Fatemi
4. November 2022 von Mag.ª Lilian Hagenlocher in Beiträge
Viele geflüchtete Frauen und Mädchen sind von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, Tendenz steigend (auch bedingt durch die Covid-19-Pandemie). Dass es ihnen schwer fallen kann, in der Anwesenheit von Männern darüber zu berichten, liegt auf der Hand. § 20 AsylG 2005 versucht, dieser Problematik Rechnung zu tragen.