VfGH/Achim Bieniek
28. März 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VfGH: Asylrelevanz der Militärdienstverweigerung eines russischen Militärarztes
Der VfGH hat sich zuletzt wiederholt mit Fragen der Wehrdienstverweigerung beschäftigt, insb. in Zusammenhang mit dem Herkunftsstaat Syrien. Aus Anlass der Beschwerde eines russischen Staatsangehörigen mit besonderem Risikoprofil hat sich der VfGH in der Entscheidung E 3529/2023 ua. erstmals mit der Asylrelevanz der drohenden Einberufung in die Streitkräfte der Russischen Föderation und der daran anknüpfenden Gefahr eines Einsatzes im Krieg in der Ukraine auseinandergesetzt.
Der Standard
18. August 2023 von Mag. Moritz Hessenberger in Beiträge
Nachdem bereits in Teil I erörtert worden ist, dass der Chef der Söldner-Gruppe Wagner, Jewgeni Prigoschin, wohl einen Asylausschlussgrund gesetzt hat, gilt es nun zu klären, ob ihm im Falle der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz in Österreich der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuzuerkennen wäre.
Der Standard
27. Juli 2023 von Mag. Moritz Hessenberger in Beiträge
Asyl für Söldner-Chef Jewgeni Prigoschin? Eine rechtliche Einordnung (Teil I)
Nach dem internen Machtkampf in Russland zwischen Präsident Putin und dem Chef der Söldner-Gruppe Wagner, Jewgeni Prigoschin, wurde in den Medien die Frage aufgegriffen, welche Folgen ein etwaiger Asylantrag von Prigoschin im Falle einer Einreise nach Österreich nach sich ziehen könnte. Dieser Beitrag soll eine rechtliche Einordnung vornehmen.
Harald A. Jahn
21. Februar 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Wer gilt als „vertrieben“ im Sinne der VertriebenenVO?
Ob für die Anerkennung als Vertriebene die physische Anwesenheit in der Ukraine am 24.02.2022 erforderlich ist, ist in der Rechtsprechung des BVwG noch nicht einheitlich beantwortet worden.
16. März 2022 von Mag. Thiemo Raoul Bischof in Beiträge
Duldungskarten sind von Amts wegen zu erteilen, wenn Fremde aus faktischen Gründen – etwa aufgrund von Flugraumsperren infolge eines Krieges oder einer Pandemie – nicht abgeschoben werden können. Denn die Unmöglichkeit der Abschiebung, die im Übrigen nicht definitiv sein muss, ist in diesen Fällen nicht von ihnen zu vertreten.