VfGH/Achim Bieniek
9. Juli 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Mit Erkenntnis vom 13. Juni 2024, E 746/2024 hat der VfGH die Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen abgewiesen, dessen Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, gegen den eine Rückkehrentscheidung erlassen, dessen Abschiebung für zulässig erkannt und dem eine 14-tägige Frist zur freiwilligen Ausreise gesetzt worden war. Das BVwG hat aus Sicht des VfGH vor dem Hintergrund der Länderinformationen und der konkreten individuellen Umstände des Beschwerdeführers vertretbar begründet, dass dem Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Afghanistan (insbesondere) keine reale Gefahr einer Verletzung in seinen Rechten gemäß Art. 2 und 3 EMRK droht.
Harald A. Jahn
23. April 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung
„Eine auf das gesamte Staatsgebiet bezogene ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit des Beschwerdeführers als Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts liegt angesichts der sich aus den Länderberichten ergebenden aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan daher nicht vor. […] Baghlan, die Herkunftsprovinz des Beschwerdeführers, [ist] jeweils in (IPC) Stufe 3 eingeordnet. […] Der volljährige Beschwerdeführer ist gesund, arbeitsfähig und hat den weit überwiegenden Teil seines bisherigen Lebens in Afghanistan verbracht, dort eine zwölfjährige Schuldbildung absolviert und Berufserfahrung als Taxilenker, sodass er seinen Lebensunterhalt im Falle seiner Rückkehr durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder – wie vor seiner Ausreise – bestreiten könnte. Er verfügt im Herkunftsland über ein tragfähiges weites familiäres Netzwerk dergestalt, dass zumindest sein Vater und Geschwister sowie mehrere Onkel und Tanten in Baghlan leben und es besitzt seine Familie in seinem Heimatdorf in Baghlan ein Haus sowie ein Geschäft und hat auch Geld. […] dass die persönliche Lebenssituation der Familie des Beschwerdeführers sich weit besser gesichert dargestellt hat, als es der Einstufung seiner Herkunftsregionen Baghlan in der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) in der Phase 3 (Krise) entspricht.“
UNHCR/Alessandro Penso
11. November 2021 von Mag. Janine Prantl, LL.M. (Columbia) in Beiträge
Resettlement im Blick: Warum Österreich mitmachen soll
Resettlement ist eine flüchtlingspolitische Maßnahme mit Historie und dennoch höchster Aktualität. Gerichtet an besonders vulnerable Flüchtlinge kann Resettlement nicht nur Leben retten, sondern auch im Sinne von internationaler Solidarität und Verantwortungsteilung dazu beitragen, dass Erstzufluchtsstaaten ihre Grenzen offen halten. Dieser Beitrag beleuchtet die Relevanz von Resettlement aus österreichischer Perspektive.
iStock Photos
29. Oktober 2021 von Dr. Norbert Kittenberger, B.A. in Beiträge
Internationaler Schutzbedarf afghanischer Asylsuchender nach der Machtübernahme der Taliban
Die Lage in Afghanistan hat sich nach der Eroberung durch die Taliban drastisch verändert. Sicherheits- und Versorgungslage sind schlecht, Details bleiben aber im Dunkeln. Nichtsdestotrotz müssen Behörden und Gerichte entscheiden – dabei zeigt sich die Notwendigkeit eines prognostischen Ansatzes.
©VfGH/Achim Bieniek
18. Oktober 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VfGH: Neue Rechtsprechung zu Afghanistan
Der VfGH hat sich in jüngst ergangenen Erkenntnissen mit den Konsequenzen der Verschlechterung der Sicherheitslage in Afghanistan auseinandergesetzt.
Harald A. Jahn
7. September 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Anhaltung in Schubhaft rechtswidrig – Afghanistan
Wie sich aus den Feststellungen zur derzeitigen Lage in Afghanistan ergibt, ist eine Möglichkeit zur tatsächlichen Abschiebung des Beschwerdeführers nicht realistisch, weshalb gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z. 2 FPG festzustellen war, dass die Voraussetzungen für seine weitere Anhaltung in Schubhaft schon aus diesem Grund nicht vorliegen.
Harald A. Jahn
6. September 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Gewährung von subsidiärem Schutz – Afghanistan
Eine Rückkehr nach Afghanistan scheint aufgrund des derzeitigen innerstaatlichen bewaffneten Konfliktes und des realen Risikos einer Verletzung von Art. 2 und 3 EMRK nicht möglich. Auch die Inanspruchnahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative ist unter Zugrundelegung der aktuellen Länderinformationen nicht zumutbar.