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Rückkehrentscheidung


21. Oktober 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung

VfGH: Nicht-Zuerkennung subsidiären Schutzes und Rückkehrentscheidung betreffend einen syrischen Staatsangehörigen im konkreten Einzelfall verfassungsrechtlich vertretbar

Mit Erkenntnis vom 2. Oktober 2024, E 3587/2023, hat der VfGH die Beschwerde eines syrischen Staatsangehörigen abgewiesen, dessen Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, gegen den eine Rückkehrentscheidung erlassen und dessen Abschiebung für zulässig erkannt worden war. Das BVwG hat aus Sicht des VfGH vor dem Hintergrund der Länderberichte und der konkreten individuellen Umstände des Beschwerdeführers vertretbar begründet, dass dem Beschwerdeführer bei einer Rückkehr nach Syrien (insbesondere) keine reale Gefahr einer Verletzung in seinen Rechten gemäß Art. 2 und 3 EMRK droht.

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4. Oktober 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung

VfGH: Willkür durch Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz und Erlassung einer Rückkehrentscheidung betreffend eine politisch aktivistische Transgender-Person aus der Volksrepublik China

Mit Erkenntnis vom 16. September 2014, E 1046/2024, hat der VfGH der Beschwerde einer trans*Frau mit chinesischer Staatsbürgerschaft stattgegeben, da das BVwG sich nicht hinreichend mit eigenen wesentlichen Ermittlungsergebnissen (insbesondere zur Meinungs- und Pressefreiheit und zur Situation von Personen, die sich für LGBTIQ-Angelegenheiten einsetzen) in der Volksrepublik China auseinandergesetzt bzw. aus diesen Schlüsse gezogen hat, die mit den Ermittlungsergebnissen nicht denkmöglich vereinbar sind.

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23. April 2024 von Blog Asyl in Rechtsprechung

BVwG: Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten, Bestätigung der Rückkehrentscheidung und der Zulässigkeit der Abschiebung nach Afghanistan

„Eine auf das gesamte Staatsgebiet bezogene ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit des Beschwerdeführers als Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts liegt angesichts der sich aus den Länderberichten ergebenden aktuellen Sicherheitslage in Afghanistan daher nicht vor. […] Baghlan, die Herkunftsprovinz des Beschwerdeführers, [ist] jeweils in (IPC) Stufe 3 eingeordnet. […] Der volljährige Beschwerdeführer ist gesund, arbeitsfähig und hat den weit überwiegenden Teil seines bisherigen Lebens in Afghanistan verbracht, dort eine zwölfjährige Schuldbildung absolviert und Berufserfahrung als Taxilenker, sodass er seinen Lebensunterhalt im Falle seiner Rückkehr durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wieder – wie vor seiner Ausreise – bestreiten könnte. Er verfügt im Herkunftsland über ein tragfähiges weites familiäres Netzwerk dergestalt, dass zumindest sein Vater und Geschwister sowie mehrere Onkel und Tanten in Baghlan leben und es besitzt seine Familie in seinem Heimatdorf in Baghlan ein Haus sowie ein Geschäft und hat auch Geld. […] dass die persönliche Lebenssituation der Familie des Beschwerdeführers sich weit besser gesichert dargestellt hat, als es der Einstufung seiner Herkunftsregionen Baghlan in der Integrated Food Security Phase Classification (IPC) in der Phase 3 (Krise) entspricht.“

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5. Januar 2023 von Dr.in Lioba Kasper in Beiträge

Der Mythos vom „anpassungsfähigen Alter“

Die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zeigt in einer aktuellen Stellungnahme auf: Die Annahme einer allgemein definierten Altersperiode, in welchen Kindern die Rückkehr in den Herkunftsstaat zumutbar sei, ist „nicht durch empirische Evidenz gestützt“ und damit zurückzuweisen.

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2. Dezember 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung

EuGH: Medizinische Behandlung zur Schmerzlinderung bei schwerer Erkrankung muss im Herkunftsstaat verfügbar sein

Eine Rückkehrentscheidung kann im Hinblick auf Art. 4 GRC unzulässig sein, wenn ein Drittstaatsangehöriger an einer schweren Krankheit leidet und im Fall der Rückkehr der tatsächlichen Gefahr einer erheblichen, unumkehrbaren und raschen Zunahme seiner Schmerzen ausgesetzt wäre.

 

 

 

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21. Februar 2022 von Dr.in Lioba Kasper in Beiträge

Sicherer Aufenthaltsstatus zum Schutz von unbegleiteten Kindern auch während des Asylverfahrens?

Existentielle Unsicherheiten gefährden die Entwicklung und Entfaltung von unbegleiteten Kindern auf der Flucht, denen eine Rückkehr in das Herkunftsland mangels geeigneter Aufnahmebedingungen nicht möglich ist, nachhaltig. Könnte ein Aufenthaltstitel nach dem NAG Abhilfe zur Behebung dieses Missstandes schaffen?

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9. Dezember 2021 von Blog Asyl in Rechtsprechung

BVwG: Rückkehrentscheidung unter Berücksichtigung des Kindeswohles auf Dauer unzulässig

Es ist festzuhalten, dass eine Rückkehrentscheidung gegen die Beschwerdeführerin einen gänzlichen Abbruch der Kontakte zu ihrem minderjährigen Sohn zur Folge hätte und sohin dem Kindeswohl entgegensteht. Dem Interesse der Beschwerdeführerin an einem Verbleib in Österreich kommt sohin unter Berücksichtigung des Kindeswohls sehr großes Gewicht zu.

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