©VfGH/Achim Bieniek
1. März 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
VfGH: Familiennachzug bei subsidiärem Schutzstatus
Mit Ablehnungsbeschluss vom 13. Dezember 2022 zu E 933/2022 hält der VfGH fest, – vor dem Hintergrund des zugrundeliegenden Falles – keine Bedenken gegen die dreijährige Wartefrist für den Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten zu haben.
Gerichtshof der Europäischen Union
22. Dezember 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
EuGH: Familienzusammenführung auch für verheiratete Minderjährige möglich
Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling, der sich in einem Mitgliedsstaat aufhält, muss nicht unverheiratet sein, um zum Zweck der Familienzusammenführung mit seinen Eltern die Rechtsstellung eines Zusammenführenden zu erlangen (EuGH 17.11.2022, C-230/21).
EuGH
3. November 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Die Minderjährigkeit des als Flüchtling anerkannten Kindes auch noch zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Familienzusammenführungsantrag der Eltern stellt keine „Bedingung“ dar, bei deren Nichterfüllung die Mitgliedstaaten einen solchen Antrag ablehnen können.
Gerichtshof der Europäischen Union
17. August 2022 von Blog Asyl in Rechtsprechung
Die Ablehnung des Antrags auf Familienzusammenführung eines Kindes mit seinem Vater, das volljährig geworden ist, bevor sein Vater als Flüchtling anerkannt wurde und vor Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung, verstößt gegen das Unionsrecht.
8. September 2021 von Mag. Peter Nedwed in Beiträge
Drei gesetzliche Baustellen, zu denen der Gesetzgeber gefordert wäre und bald sein könnte
6. September 2021 von DDr. Philip Czech in Beiträge
Wartefrist für die Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten verstößt gegen die EMRK
Im Juli hat der EGMR in seinem Urteil M. A. vs. Dänemark eine dreijährige Wartefrist für den Familiennachzug zu Bürgerkriegsflüchtlingen für konventionswidrig erklärt. Damit ist klar, dass die vergleichbare Regelung in § 35 Abs 2 AsylG vom Gesetzgeber novelliert werden muss. Dieser Beitrag rekapituliert die Eckpunkte des Urteils und erläutert seine Folgen für den Gesetzgeber und die Praxis.