Harald A. Jahn
21. Februar 2023 von Blog Asyl in Rechtsprechung
BVwG: Wer gilt als „vertrieben“ im Sinne der VertriebenenVO?
Ob für die Anerkennung als Vertriebene die physische Anwesenheit in der Ukraine am 24.02.2022 erforderlich ist, ist in der Rechtsprechung des BVwG noch nicht einheitlich beantwortet worden.
RODNAE Productions/Pexels
5. Dezember 2022 von Dr.in Sibel Uranüs, LL.M. in Beiträge
Die Teilmobilmachung russischer Staatsangehöriger löste in den vergangenen Monaten einen merkbaren Anstieg an Ausreisen in Nachbarländer aus, der in Finnland sogar zu einer Grenzschließung für Tourist:innen und in Polen zur Ankündigung einer Abschaffung von Touristenvisa für Bürger:innen der Russischen Föderation führte. Indessen wurde in der Russischen Föderation ein Gesetz erlassen, wonach Wehrdienstverweigerern nunmehr bis zu 15 Jahre Haft drohen. Unter welchen Umständen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention erachtet werden sollten, wird in den UNHCR-Richtlinien Nr. 10 festgelegt und soll im folgenden Beitrag genauer beleuchtet werden.
9. Juni 2022 von Mag. Stefanie Haller Mag. Thomas Binder in Beiträge
Vertriebene aus der Ukraine und das österreichische Asylsystem – Einordnung und Vergleich
Vertriebene aus der Ukraine erhalten in Österreich schnell und unkompliziert vorübergehenden Schutz und werden damit gleichzeitig in ein komplexes System aufenthalts- und sozialrechtlicher Normen eingebettet. Welche Rechte haben Vertriebene nun in Österreich und besteht weiterhin Zugang zu internationalem Schutz?
UNHCR/Chris Melzer
2. Mai 2022 von Mag. Ronald Frühwirth in Beiträge
Bei den aus der Ukraine durch die Invasion Russlands vertriebenen Menschen handelt es sich um Vertriebene. Oder um Flüchtlinge? Oder um beides? Und schließt das eine das andere aus? Oder bedingt das eine das andere?
16. März 2022 von Mag. Thiemo Raoul Bischof in Beiträge
Duldungskarten sind von Amts wegen zu erteilen, wenn Fremde aus faktischen Gründen – etwa aufgrund von Flugraumsperren infolge eines Krieges oder einer Pandemie – nicht abgeschoben werden können. Denn die Unmöglichkeit der Abschiebung, die im Übrigen nicht definitiv sein muss, ist in diesen Fällen nicht von ihnen zu vertreten.